Die Annahme von Beiträgen, Geschenken oder Zuschüssen liegt im Ermessen des Fördervereins der Universitätsschule Dresden e.V. Der Förderverein der Universitätsschule Dresden e.V. nimmt keine Geschenke an, es sei denn, sie können im Einklang mit dem Zweck und der Aufgabe des Fördervereins der Universitätsschule Dresden e.V. verwendet oder ausgegeben werden.
Es wird kein unwiderrufliches Geschenk angenommen, sei es direkt oder mit Lebenseinkommen, wenn das Geschenk unter angemessenen Umständen die finanzielle Sicherheit des Spenders gefährden würde.
Der Förderverein der Universitätsschule Dresden e.V. wird keine Beratung über die Steuer oder andere Behandlung von Geschenken geben und die Spender ermutigen, sich von ihren eigenen professionellen Beratern beraten zu lassen, um sie bei der Abgabe ihrer Spende zu unterstützen.
Der Förderverein der Universitätsschule Dresden e.V. akzeptiert Spenden über Überweisungen, Kreditkarte oder vergleichbares. Sachleistungen werden nach Ermessen des Fördervereins der Universitätsschule Dresden e.V. angenommen.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachgeschenke, Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, werden vom Förderverein der Universitätsschule Dresden e.V. nicht angenommen.
Der Förderverein der Universitätsschule Dresden e.V. wird Spendern ab 300,00 Euro (unterhalb auf Anforderung), die die steuerlichen Anforderungen der Gemeinnützigkeit als erhaltenes Eigentum erfüllen, eine Zuwendungsbescheinigung innerhalb eines Monats übermitteln.
Der Förderverein der Universitätsschule Dresden e.V. wird die Absicht des Spenders in Bezug auf Spenden und die Absicht, anonym zu bleiben, respektieren. In Bezug auf anonyme Spenden hat der Förderverein der Universitätsschule Dresden e.V. beschränkt die Informationen über den Spender nur auf diejenigen Mitglieder, die dies wissen müssen.
Die Datenschutzbestimmungen können eingesehen werden unter www.fvus.org/datenschutz.